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    Düsseldorfer Tabelle 
    Aktualisierung der
    Tabelle 
    Hinweis zur Rangfolge
    von Unterhaltsansprüchen 
    Bedarfskontrollbetrag 
      
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    | Aktualisierung
    der Tabelle:  Mit der Aktualisierung der Düsseldorfer
    Unterhaltstabelle ergeben sich regelmäßig veränderte  Unterhaltsansprüche.
    Da Unterhalt grundsätzlich aber nicht für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann,
    sind erhöhte Unterhaltsansprüche auf Grund der Veränderungen dieser Tabelle
    unverzüglich geltend gemacht werden. Wenn ein Unterhaltstitel  einen bestimmte Höhe
    des Kindesunterhalts festgelegt hat, führt das nicht zu automatischen Anpassungen, soweit
    der Titel nicht eine entsprechende Klausel beinhaltet. Die Verpflichtung, den erhöhten
    Betrag zu zahlen, tritt also erst dann ein, wenn der Unterhaltsverpflichtete dazu
    aufgefordert wurde. Vgl. dazu auch OLG Oldenburg (12 UF 29/93) vom 29.06.1993: Eine
    Änderung der Sätze der Düsseldorfer Tabelle allein stellt keinen  Abänderungsgrund dar.
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    | Was
      heißt Bedarfskontrollbetrag?
       Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab
      Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene
      Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den
      unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung
      auch des Ehegattenunterhalts unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst
      niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird,
      anzusetzen.
       Das OLG Hamm
      erläutert den BKB so: Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten,
      dass der Unterhaltspflichtige einem Ehegatten und
      zwei Kindern Unterhalt zu gewähren hat. Bei einer größeren
      Anzahl von Unterhaltsberechtigten können Abschläge,
      bei einer geringeren Anzahl Zuschläge
      - durch Einstufung in höhere/niedrigere Gruppen - angemessen sein.
      Besteht eine Unterhaltspflicht lediglich gegenüber einem Kind (also nicht
      auch gegenüber einem Ehegatten und einem weiteren Kind), kann eine Höhergruppierung
      um mehr als nur eine Einkommensgruppe in Betracht kommen. Eine
      Eingruppierung in eine höhere Einkommensgruppe setzt jedoch voraus, dass
      dem Pflichtigen nach Abzug des Tabellenkindesunterhalts und des
      Ehegattenunterhalts der für die höhere Einkommensgruppe maßgebende
      Bedarfskontrollbetrag verbleibt. 
      Der Kindesunterhalt muss in einem
      angemessenen Verhältnis zu dem Betrag stehen, der dem Pflichtigen nach
      Abzug des Kindes- und des Ehegattenunterhalts für den eigenen Bedarf
      verbleibt (Bedarfskontrollbetrag). Wird der  Bedarfskontrollbetrag unterschritten, ist der Unterhalt der nächstniedrigeren Einkommensgruppe,
      deren Bedarfskontrollbetrag gewahrt wird, zu entnehmen. 
        Wird nur
      Kindesunterhalt geschuldet, ist der Bedarfskontrollbetrag in den ersten
      sechs Einkommensgruppen der Tabelle wegen der
      Kindergeldanrechnungsvorschrift des § 1612 V BGB weitgehend ohne
      Bedeutung.  | 
   
  
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       Vielleicht
      mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und
      Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere
      die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler
      Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen
      zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit
      Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen
      Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen,
      Trennung, Lebenspartnerschaften,
      Lebensgemeinschaften, Härtefall,
      Unterhalt nebst Auskunftsanspruch,
      Versorgungsausgleich, Sorgerecht,
      Umgangsregelungen, Zugewinn,
      Schulden, Hausrat, Zuweisung
      der Ehewohnung, Grundstücken, Scheinehe,
      Eheaufhebung. 
       
      Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen
      Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen
      oder türkischen (Speziell
      zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen
      zu klären waren, haben wir untersucht. 
       Übrigens:
      Glauben Sie nicht, dass diese Tabelle und die einzelnen
      Berechnungskriterien so einfach wären. Bei unserer
      juristischen Recherche Ihrer Fälle greifen wir unter anderem auf das
      juristische Informationssystem JURIS,
      spezifische Prozessformularsammlungen und Unterhalts- und
      Zugewinnberechungsprogramme, die teilweise auch von Gerichten verwendet
      werden, zu, um auf der Grundlage der neuesten Entscheidungen der
      Rechtsprechung und präziser Berechnungen eine aktuelle Bewertung Ihres
      Falles zu gewährleisten.
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