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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Sachenrecht 

im Ausland

 

Barcelona Kanzlei Sachenrecht

Die oben abgebildete Immobilie in Barcelona von Antonio Gaudi kann man vermutlich 

gegenwärtig nicht käuflich erwerben, aber es gibt noch andere interessante Objekte hier und 

anderenorts. 

Immobilien in Österreich

Grundstücke in ÖsterreichZur Übertragung des Eigentums ist nur ein schriftlicher Kaufvertrag notwendig, der nicht notariell  beurkundet werden muss.  Deswegen also Vorsicht bei Kaufverhandlungen!  

Das Eigentum am Grund geht in Österreich genauso wie hier erst mit der Grundbucheintragung auf den Erwerber über. Anderenfalls fehlt es am Schutz gegen gutgläubigen Erwerb durch Dritte. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt, wenn ein schriftlicher Kaufvertrag existiert und die notarielle Beglaubigung der Unterschriften von Veräußerer und Erwerber vorliegt.  

Die Höhe der Grunderwerbsteuer liegt in Österreich bei 3,5 Prozent des Kaufpreises. Beim Erwerb von Grundstücken durch den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers sind es  2,0 Prozent. Ohne Grunderwerbssteuer läuft nichts. Erst nach Zahlung erfolgt die Eintragung des Erwerbers. Rechtserwerbe an Immobilien, wie z.B. der Erwerb des Eigentums, durch Ausländer bedürfen etwa in Tirol  - soweit es sich nicht um Erben handelt - grundsätzlich der Genehmigung der Grundverkehrsbehörde. Die Angehörigen eines Staates, der Mitglied der Europäischen Union (EU) oder Vertragspartner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist, werden mit InländerInnen gleichgestellt. 

Grundstücksrecht Übersicht

Immobilien in Schweden

Eine notarielle Beurkundung wie in Deutschland gibt es in Schweden nicht. Vordrucke für diese privatschriftliche Urkunde gibt es bei Kreditinstituten. Die Unterschrift des Verkäufers muss durch die Unterschrift von zwei Zeugen "beglaubigt" werden. Nicht erst die Eintragung im Grundbuch macht den Käufer zum Eigentümer. Mit Abschluss des Vertrags - köpekontrakt - geht das Eigentum auf den Käufer über.

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